Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 14.12.1995

Rechtsprechung
   EuGH, 14.03.1996 - C-315/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4330
EuGH, 14.03.1996 - C-315/94 (https://dejure.org/1996,4330)
EuGH, Entscheidung vom 14.03.1996 - C-315/94 (https://dejure.org/1996,4330)
EuGH, Entscheidung vom 14. März 1996 - C-315/94 (https://dejure.org/1996,4330)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Peter de Vos gegen Stadt Bielefeld.

    Verordnung Nr. 1612/68 des Rates, Artikel 7 Absatz 2
    1. Freizuegigkeit; Arbeitnehmer; Gleichbehandlung; Soziale Vergünstigungen; Begriff

  • EU-Kommission

    De Vos / Stadt Bielefeld

  • Wolters Kluwer

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer; Begriff der sozialen Vergünstigungen; Grund für Leistung; Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft

  • Judicialis

    EWGVtr Art. 177; ; EWGVtr Art. 48; ; EWGV 1612/68 Art. 7 Abs. 1; ; EWGV 1612/68 Art. 7 Abs. 2; ; ArbPlSchG § 14a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freizügigkeit - Arbeitnehmer - Gleichbehandlung - Soziale Vergünstigungen - Begriff - Regelung eines Mitgliedstaats, wonach die eigenen Staatsangehörigen während des Ruhens ihres Arbeitsverhältnisses im öffentlichen Dienst Anspruch auf die Weiterzahlung der Arbeitgeber- ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1996, I-1417
  • EuZW 1996, 281
  • NZA 1996, 523
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 15.10.1969 - 15/69

    Württembergische Milchverwertung Südmilch AG / Ugliola

    Auszug aus EuGH, 14.03.1996 - C-315/94
    Das Urteil des Gerichtshofes vom 15. Oktober 1969 in der Rechtssache 15/69 (Ugliola, Slg. 1969, 363) betreffe einen anders gelagerten Fall.

    17 Wie der Generalanwalt in Nummer 33 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, unterscheidet sich der vorliegende Fall in dieser Hinsicht von dem, der dem genannten Urteil Ugliola zugrunde lag.

  • EuGH, 31.05.1979 - 207/78

    Ministère public / Even

    Auszug aus EuGH, 14.03.1996 - C-315/94
    20 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes sind unter sozialen Vergünstigungen alle Vergünstigungen zu verstehen, die ° ob sie an einen Arbeitsvertrag anknüpfen oder nicht ° den inländischen Arbeitnehmern wegen ihrer objektiven Arbeitnehmereigenschaft oder einfach wegen ihres Wohnortes im Inland allgemein gewährt werden und deren Ausdehnung auf die Arbeitnehmer, die Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates sind, deshalb als geeignet erscheint, deren Mobilität innerhalb der Gemeinschaft zu erleichtern (Urteile vom 31. Mai 1979 in der Rechtssache 207/78, Even, Slg. 1979, 2019, Randnr. 22, und vom 27. Mai 1993 in der Rechtssache C-310/91, Schmid, Slg. 1993, I-3011, Randnr. 18).
  • EuGH, 27.05.1993 - C-310/91

    Schmid / Belgischer Staat

    Auszug aus EuGH, 14.03.1996 - C-315/94
    20 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes sind unter sozialen Vergünstigungen alle Vergünstigungen zu verstehen, die ° ob sie an einen Arbeitsvertrag anknüpfen oder nicht ° den inländischen Arbeitnehmern wegen ihrer objektiven Arbeitnehmereigenschaft oder einfach wegen ihres Wohnortes im Inland allgemein gewährt werden und deren Ausdehnung auf die Arbeitnehmer, die Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates sind, deshalb als geeignet erscheint, deren Mobilität innerhalb der Gemeinschaft zu erleichtern (Urteile vom 31. Mai 1979 in der Rechtssache 207/78, Even, Slg. 1979, 2019, Randnr. 22, und vom 27. Mai 1993 in der Rechtssache C-310/91, Schmid, Slg. 1993, I-3011, Randnr. 18).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 14.12.1995 - C-315/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,12365
Generalanwalt beim EuGH, 14.12.1995 - C-315/94 (https://dejure.org/1995,12365)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14.12.1995 - C-315/94 (https://dejure.org/1995,12365)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14. Dezember 1995 - C-315/94 (https://dejure.org/1995,12365)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • EU-Kommission PDF

    Peter de Vos gegen Stadt Bielefeld.

    Freizügigkeit - Wehrdienst - Soziale Vergünstigungen

  • EU-Kommission

    Peter de Vos gegen Stadt Bielefeld.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1996, I-1417
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 15.10.1969 - 15/69

    Württembergische Milchverwertung Südmilch AG / Ugliola

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.12.1995 - C-315/94
    Zu den Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen führt die Bundesregierung erstens aus, daß die Verpflichtung des Arbeitgebers zum Vorstrecken dieser Beiträge nicht als Teil des Entgelts angesehen werden könne, da es sich nicht um eine Vergünstigung handele, die der Arbeitgeber aufgrund des Dienstverhältnisses dem Arbeitnehmer zahle, weil die Verpflichtung zur Übernahme der Beiträge letztlich dem Bundesministerium der Verteidigung obliege, und zweitens, daß die Rechtsprechung des Gerichtshofes im Urteil Ugliola(5) nicht anwendbar sei, da diese Verpflichtung des Arbeitgebers in einem engen Zusammenhang mit der Kostenerstattungspflicht des Bundesministeriums der Verteidigung stehe.

    Unter Bezugnahme auf das Urteil Ugliola(8) führt sie zunächst aus, ein Gesetz, das den Arbeitnehmer vor Nachteilen durch die Ableistung des Wehrdienstes schütze, gehöre zum Gebiet der Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen; unter Bezugnahme auf die Auslegung des Gerichtshofes, wonach unter sozialen Vergünstigungen im Sinne des Artikels 7 Absatz 2 der Verordnung Nr. 1612/68 diejenigen zu verstehen seien, die den inländischen Arbeitnehmern im allgemeinen hauptsächlich wegen deren objektiver Arbeitnehmereigenschaft oder einfach wegen ihres Wohnsitzes im Inland gewährt würden, gelangt sie weiter zu der Schlußfolgerung, daß die Vergünstigung, die den deutschen Arbeitnehmern dadurch gewährt werde, daß der Bund dem Arbeitgeber die während der Zeit des Wehrdienstes eingezahlten Beiträge erstatte, diese Voraussetzung nicht erfuelle, da die streitige Bestimmung im wesentlichen an die Ableistung des Wehrdienstes, nicht aber an die Arbeitnehmereigenschaft oder den Wohnsitz anknüpfe.

    Im Urteil Ugliola(9) beantwortete er eine Vorlagefrage eines anderen deutschen Gerichts, die dahin ging, ob diese Bestimmung so auszulegen sei, daß ein Arbeitnehmer, der Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats ist und im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats beschäftigt ist, Anspruch auf Anrechnung der Wehrdienstzeit auf die Betriebszugehörigkeit gegen seinen Arbeitgeber nach dem Recht des Beschäftigungslandes für die Zeit habe, während der er seine Tätigkeit zum Zwecke der Erfuellung der Wehrdienstpflicht in seinem Heimatland unterbrechen musste.

    (4) - Urteil vom 15. Oktober 1969 in der Rechtssache 15/69 (Ugliola, Slg. 1969, 363).

  • EuGH, 27.05.1993 - C-310/91

    Schmid / Belgischer Staat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.12.1995 - C-315/94
    (10) - Urteil vom 27. Mai 1993 in der Rechtssache C-310/91 (Schmid, Slg. 1993, I-3011, Randnr. 18).

    (18) - Urteil Schmid, zitiert in Fußnote 10.

  • EuGH, 31.05.1979 - 207/78

    Ministère public / Even

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.12.1995 - C-315/94
    Der Gerichtshof hat bereits in seinem Urteil Even(19) festgestellt, daß der Anspruch, den die nationalen Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats denjenigen seiner Staatsangehörigen, die zwischen 1940 und 1945 in den alliierten Streitkräften Dienst getan haben und eine von einer alliierten Nation wegen Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Kriegsereignisses gewährte Kriegsinvalidenrente beziehen, auf eine vorgezogene Altersrente für Arbeitnehmer ohne Anwendung der Kürzung um 5 % je Jahr der vorgezogenen Gewährung einräumen, nicht als eine soziale Vergünstigung im Sinne des Artikels 7 Absatz 2 der Verordnung Nr. 1612/68 anzusehen ist.

    (7) - Urteil vom 31. Mai 1979 in der Rechtssache 207/78 (Even, Slg. 1979, 2019).

  • EuGH, 06.06.1985 - 157/84

    Frascogna / Caisse des dépôts und consignations

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.12.1995 - C-315/94
    (12) - Urteile vom 12 Juli 1984 in der Rechtssache 261/83 (Castelli, Slg. 1984, 3199) und vom 6. Juni 1985 in der Rechtssache 157/84 (Frascogna, Slg. 1985, 1739).
  • EuGH, 27.03.1985 - 249/83

    Hoeckx / Openbaar Centrum voor Maatschappelijk Welzijn Kalmthout

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.12.1995 - C-315/94
    (13) - Urteile vom 27. März 1985 in der Rechtssache 249/83 (Höckx, Slg. 1985, 973) und in der Rechtssache 122/84 (Scrivner, Slg. 1985, 1027).
  • EuGH, 17.04.1986 - 59/85

    Niederlande State / Reed

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.12.1995 - C-315/94
    (15) - Urteil vom 17. April 1986 in der Rechtssache 59/85 (Reed, Slg. 1986, 1283).
  • EuGH, 21.06.1988 - 39/86

    Lair / Universität Hannover

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.12.1995 - C-315/94
    (16) - Urteil vom 21. Juni 1988 in der Rechtssache 39/86 (Lair, Slg. 1988, 3161).
  • EuGH, 14.01.1982 - 65/81

    Reina / Landeskreditbank Baden-Württemberg

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.12.1995 - C-315/94
    (11) - Urteil vom 14. Januar 1982 in der Rechtssache 65/81 (Reina, Slg. 1982, 33).
  • EuGH, 20.06.1985 - 94/84

    ONEM / Deak

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.12.1995 - C-315/94
    (14) - Urteil vom 20. Juni 1985 in der Rechtssache 94/84 (Deak, Slg. 1985, 1873).
  • EuGH, 27.03.1985 - 122/84

    Scrivner / Centre public d'aide sociale de Chastre

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.12.1995 - C-315/94
    (13) - Urteile vom 27. März 1985 in der Rechtssache 249/83 (Höckx, Slg. 1985, 973) und in der Rechtssache 122/84 (Scrivner, Slg. 1985, 1027).
  • EuGH, 10.03.1993 - C-111/91

    Kommission / Luxemburg

  • EuGH, 12.07.1984 - 261/83

    Castelli / ONTPS

  • BSG, 08.02.1996 - 13 RJ 63/95

    Arbeitnehmer - Gleichbehandlung - Leistungen für Waisen - Wehrdienst

    Demgegenüber verdeutlicht der Schlußantrag des Generalanwalts D. Ruiz-Jarabo Colomer vom 14. Dezember 1995 in der Rechtssache C-315/94 - de Vos gegen Stadt Bielefeld -, daß eine Einordnung als reine Arbeitsbedingung nicht mehr gerechtfertigt ist, wenn dem Arbeitgeber die Aufwendungen für die Absicherung des Arbeitnehmers für Zeiten des Wehr- oder Ersatzdienstes vom Staat erstattet werden; denn in solchen Fällen handelt es sich letztlich um eine staatliche Entschädigungsleistung, die nur auf dem Wege über das Arbeitsverhältnis transportiert wird.
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